Kritischer Stadtspaziergang
Die Stadt Kassel plant die Fällung von 90 Linden in der Heinrich-Heine-Straße.
Um sich ein eigenes Bild über den Zustand der Bäume zu machen, lud Greenpeace Kassel zu einem sogenannten kritischen Spaziergang am Sonntag, den 03. März ein.
Der Greenpeace Experte Reinhard Stein, er war 40 Jahre als Forstwirt beim Hessen Forst tätig, erklärte der Teilnehmer-Gruppe, woran man das Alter und den Gesundheitszustand von Bäumen erkennt.
Zusammen mit Vertretern des BUND und einer Bürgerinitiative, die sich ebenfalls für den Erhalt der Linden ausspricht, wurden die Bäume in der Heinrich-Heine-Straße in Augenschein genommen.
Reinhard Stein kann das Vorhaben, 90 alte Linden fällen zu lassen, nicht nachvollziehen. „In der Stadt können Linden Hunderte Jahre alt werden“ sagt Stein. Es handelt sich bei den Bäumen um die sogenannte Bienenweide, Sommerlinden mit einem sehr reichhaltigen Nektarangebot für Bienen.
Bäume sorgen für ein angenehmes Stadtklima und insbesondere alte Bäume sind bessere Kohlenstoffspeicher als Jungbäume. „Die größten Bäume weisen die höchste Leistungsfähigkeit in Sachen Kohlendioxidspeicherung und -aufnahme auf und haben vor allem auch vielfältige ökologische und soziale Funktionen“, sagt Greenpeace-Experte Stein.
Unser Fazit:
Dass die Stadt für die gefällten Bäume 122 junge Bäume nachpflanzen will, ist ein schwacher Trost. Der ökologische Wert eines großen, älteren Baumes ist wesentlich höher als der eines frisch aus der Baumschule kommenden Exemplars. Alte Linden werden als schützenswert angesehen. Zudem bilden diese Bäume einen wichtigen Lebensraum und Schutz für verschiedenste Tiere. Mehr als die Hälfte der potentiellen Linden sind in einem sehr guten Zustand. 35 Bäume haben leichte Schäden und könnten noch viele Jahre überleben. Wir fordern eine umweltgerechtere Planung, in der die Bäume stehenbleiben können!
Hintergrund:
Das Umwelt- und Gartenamt argumentierte mit dem schlechten Zustand des Baumbestands und wollte 90 der 137 Linden an der Heinrich-Heine-Straße fällen lassen. Gegen die geplante und von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigte Fällung hat die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Beschwerde eingelegt und sich eine Klage vorbehalten. Unterstützt wird das von den Umweltverbänden BUND und Nabu.
Ab dem 1. März bis 30. September gilt eine Schonzeit – Grund für diese exakt definierte Schonzeit ist in dem Falle der gesetzlich vorgeschriebene Vogelschutz.